Im Kindesmissbrauchsprozess gegen einen 39-Jährigen hat das Freiburger Landgericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt. Wegen schlechter Prognose gab es keine Bewährung für den Erzieher.
Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte hatte auf einen Freispruch gehofft, der von seinem Verteidiger im Plädoyer auch beantragt wurde. Die Jugendschutzkammer des Freiburger Landgerichts unter Vorsitz von Richter ...