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Verpackungsgesetz

Mehrweg-Angebotspflicht erfolglos: Fast alle wählen noch immer das Einweggeschirr

David Pister
  • Do, 11. Januar 2024, 10:14 Uhr
    Wirtschaft

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BZ-Abo Die Gastronomie muss seit gut einem Jahr Mehrweg-Alternativen zu Einweggeschirr anbieten. Die Bilanz fällt ernüchternd aus: Auch in Südbaden entscheiden sich viele noch für Wegwerfverpackungen.

Nach dem Trinken in den Müll: Die Mehr...rnativen sind noch nicht sehr gefragt.  | Foto: Jan Woitas
Nach dem Trinken in den Müll: Die Mehrwegalternativen sind noch nicht sehr gefragt. Foto: Jan Woitas
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Egal ob Café, Restaurant, Bäckerei, Metzgerei oder Tankstelle: Alle, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen seit 1. Januar 2023 auch Mehrwegverpackungen anbieten und diese aktiv bewerben. Mit dem neuen Verpackungsgesetz sollten Einwegverpackungen reduziert werden. Ausgenommen sind kleinere Betriebe mit maximal fünf Mitarbeitenden und maximal 80 Quadratmetern Ladenfläche. Diese müssen ihrer Kundschaft aber anbieten, mitgebrachte Behältnisse zu befüllen.
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