Nach dem Tod einer 13-jährigen zuckerkranken Schülerin auf einer Klassenfahrt in London und der Verurteilung zweier Lehrerinnen bleiben viele Fragen: Was gilt bei Schulfahrten? Was müssen Lehrkräfte leisten?
Das Landgericht Mönchengladbach hat unlängst zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen verurteilt, wobei die Beschuldigten Revision eingelegt haben. Die 13-jährige, an schwerer Diabetes erkrankte Emily war 2019 auf der Studienfahrt in London an Überzuckerung gestorben. Die Pädagoginnen hatten sich vorab nicht schriftlich nach Vorerkrankungen erkundigt und somit gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen, urteilte das ...