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Was Eigentümer dürfen. Und was nicht

  • Christoph Jänsch (dpa)

  • So, 18. Februar 2024, 07:00 Uhr
    Liebe & Familie

     

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BZ-Plus Sie glauben, dass Sie mit dem Kauf einer Eigentumswohnung das Recht erworben haben, über ihre vier Wände innen und außen komplett selbst zu bestimmen? Dann irren Sie sich. Andere haben mitzureden.

Umbauen, anbauen, sanieren: Wer so ein Vorhaben in oder an seinem Einfamilienhaus umsetzen möchte, muss in der Regel nur bei der zuständigen Baubehörde um Erlaubnis bitten. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind bauliche Veränderungen allerdings sehr viel schwieriger ...

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