Toprak-Unfall: Die Kartbahn trifft keine Schuld
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Fr, 15. Januar 2010, 11:57 Uhr
Sport
Keine technischen Mängel, kein Verschulden Dritter: Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat die Ermittlungen zum schweren Kart-Unfall Ömer Topraks eingestellt. Dennoch prüfen Anwälte, ob sie Ansprüche auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall stellen.