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Südbaden

Schulen und Kitas in der Region sind trotz Coronavirus offen, aber nicht für alle

Dietmar Ostermann
  • So, 01. März 2020, 18:55 Uhr
    Südwest

Wer in einem Covid-19-Risikogebiet war, soll ab Montag vorerst keine Kita oder Schule besuchen – doch nicht jeder kennt die Vorgaben des Kultusministeriums. Viele Eltern sind irritiert und verunsichert.

Viele Eltern sind wegen des Coronaviru...hmefällen, sagt das Kultusministerium.  | Foto: Ingo Schneider
Viele Eltern sind wegen des Coronavirus besorgt: Sollen sie ihre Kinder zu Hause behalten oder nicht? Nur in Ausnahmefällen, sagt das Kultusministerium. Foto: Ingo Schneider
Mit dem Ende der Ferien gelten von diesem Montag an für Schulen und Kitas besondere Vorsichtsmaßnahmen mit Blick auf das Coronavirus. Schüler, Kita-Kinder und alle an den Einrichtungen Beschäftigte sollen – unabhängig von Symptomen – zu Hause bleiben, wenn sie in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet waren oder Kontakt mit Erkrankten hatten. Obwohl das Kultusministerium Schulen und Kindertageseinrichtungen bereits am Freitag angeschrieben hatte, erreichte die Information offenbar zunächst nicht alle Eltern.

Das Kultusministerium hatte die Vorsichtsmaßnahmen am Freitag beschlossen und um "konsequente Beachtung" gebeten. Konkret geht es um Folgendes:
  • Wer nicht in einem Risikogebiet war und keinen Kontakt zu einem an Covid-19 Erkrankten hatte, soll uneingeschränkt am Schul- bzw. Kitabetrieb teilnehmen.
  • Dies gilt auch für Personen, die – egal wo – Kontakt zu einem bestätigt an Covid-19 Erkrankten hatten.
  • Die Regelung gilt für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, also etwa nicht nur Schüler und Lehrer, sondern auch andere dort Beschäftigte.

Coronavirus Covid-19

Bei den bisher hauptsächlich aus China berichteten Fällen verliefen vier von fünf Krankheitsverläufen mild. Bei einem Teil der Patienten kann das Virus zu einem schwereren Verlauf mit Atemproblemen und zu Lungenentzündung führen. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder zuvor an chronischen Grunderkrankungen litten. (Robert-Koch-Institut)

An den knapp 5000 Schulen und rund 8900 Kitas im Land wurde mit dem Schreiben aus Stuttgart unterschiedlich umgegangen. Viele Einrichtungen informierten umgehend die Eltern. Darum wurde in dem Schreiben des Kultusministeriums allerdings nicht ausdrücklich gebeten. Mehrere Eltern beklagten gegenüber der BZ, Schulen hätten spät oder gar nicht informiert.



"Es fehlt Klarheit", sagte etwa Kirsten Wörnle, Mutter eines Freiburger Erstklässlers. Sie fürchtet, dass die Information nicht alle Eltern vor Schulbeginn am Montag rechtzeitig erreicht. Wörnle selbst erhielt von ihrer Grundschule am späten Samstag eine Mail, in der sich auch der allgemeine Hinweis findet, bei Symptomen wie Kratzen im Hals, Husten oder Schnupfen den Hausarzt zu kontaktieren und sich testen zu lassen – eine Maßnahme, die das Kultusministerium nur Personen empfiehlt, die sich in Risikogebieten aufgehalten hatten.

Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn wiederum erklärte am Sonntag: "Aktuell gibt es keinerlei Einschränkungen für den Kita-, Schul- und Verwaltungsbetrieb." Ein Sprecher des Kultusministeriums erklärte dazu, das Statement sei konform mit der Linie des Ministeriums. Es gebe ja keine allgemeinen Einschränkungen – nur eben für den genannten Personenkreis. Für diesen gelte die Regelung aber selbstverständlich auch für Freiburg.

Was aber, wenn ein Kind im Risikogebiet war und trotzdem zur Schule kommt? Dann, so ein Ministeriumssprecher, sollten sich Schulen an das zuständige Gesundheitsamt wenden, das über den Schulbesuch entscheiden könne. Würden Kinder ohne Entscheidung des Gesundheitsamts nach Hause geschickt, so der Sprecher, dann "stünde das rechtlich auf wackligen Beinen".
Was tun nach Kontakt mit Infiziertem?

Wer Kontakt zu Infizierten hatte, sollte sich unabhängig vom Auftreten von Symptomen bei seinem Gesundheitsamt melden. Gleiches gilt für Reisende aus Risikogebieten, bei denen Symptome auftreten. Alle anderen wenden sich an das Amt oder den Hausarzt, der bei Verdacht auf Sars-CoV-2 eine Laboruntersuchung veranlassen kann. Allerdings sollten Betroffene vor dem Gang in die Praxis unbedingt vorher dort anrufen. Dieses Vorgehen wird auch bei einem Verdacht auf Grippe empfohlen. Denn auch da ist die Gefahr groß, andere Patienten im Wartezimmer anzustecken.

Hotline

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet: montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr sowie samstags und sonntags zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter 0711/904-39555.

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Ressort: Südwest

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mo, 02. März 2020: PDF-Version herunterladen

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