Gericht: Befreiung für Hochbegabte rechtswidrig
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Do, 15. November 2007, 19:54 Uhr
Uni
Die Regelungen der Uni Freiburg zur Gebührenbefreiung von hochbegabten Studenten sind rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg heute nach eigenen Angaben entschieden. Gegen die Regelung, mittels Stipendiennachweis oder IQ-Test sich von den Gebühren befreien zu lassen, hatten insgesamt vier Studenten geklagt.
Im Fall eines von der Studienstiftung des deutschen Volkes geförderten Studenten wurde die ...