Das Landgericht Freiburg hat den Antrag der Verteidigung abgelehnt, die Verdächtigen in der Untersuchungshaft zusammen zu legen. Das hätte die Wahrheitsfindung gefährden können.
Die acht in U-Haft sitzenden Angeklagten im Hans-Bunte-Fall bleiben weiterhin in acht unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten und damit über ganz ...