Beim Überholen von Fahrrädern müssen Autofahrer 1,5 Meter Abstand halten. Wo geht das überhaupt? Aktivisten wollen es mit einem Open-Bike-Sensor feststellen – und Problemzonen ausfindig machen.
Überholt ein Auto einen Radfahrer, ist Abstandhalten angesagt. Seit April 2020 stehen dafür feste Werte in der Verkehrsordnung: 1,5 Meter sind beim Passieren eines Radlers einzuhalten, zwei Meter beim Überholen eines Gespanns. Schnell fallen da kundigen Freiburgern ...