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Erhaltungssatzung

Ärger um ein Freiburger Reihenhäuschen, das größer werden soll

Simone Lutz
  • Do, 04. Januar 2024, 12:59 Uhr
    Freiburg

     

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BZ-Abo Kann man ein Haus abreißen und neu bauen, obwohl in dem Gebiet eine Erhaltungssatzung gilt? Ein Beispiel aus dem Freiburger Stadtteil Waldsee zeigt, dass die Meinungen hierzu unterschiedlich sind.

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Der äußerste linke Teil des Blocks an der Wilhelm-Dürr-Straße in Freiburg soll umgebaut und vergrößert werden. Foto: Thomas Kunz
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Eine städtebauliche Erhaltungssatzung soll das charakteristische Erscheinungsbild eines Quartiers bewahren. Was hier neu gebaut wird, muss den Vorgaben der Satzung entsprechen. Doch in der Wilhelm-Dürr-Straße im Stadtteil Waldsee, wo genau so eine Erhaltungssatzung gilt, sorgt ein Neubauprojekt für Aufregung – Anwohner halten es für nicht genehmigungsfähig, die ...

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