Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So heißt es in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. Dies ist nicht so, zum Beispiel in den Verwaltungen. Hier dominieren Männer die Führungspositionen.
Vor rund sechs Jahren wurde das Chancengleichheitsgesetz von 2005 in Baden-Württemberg durch eine Neufassung abgelöst. Ein Ziel ist es, die in Artikel 3 des Grundgesetzes festgehaltene Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen und Frauen Zugang zu Führungspositionen in den Verwaltungen zu ermöglichen. Land- und Stadtkreise sowie Gemeinden ab einer ...