Das neue Umsatzsteuerrecht macht vieles kompliziert. VHS-Kurse, Friedhofsgebühren, Hallenmieten oder Hilfseinsätze in Weil am Rhein könnten von Verteuerungen betroffen sein.
Bei der Erhebung der Umsatzsteuer sind zur Anpassung an EU-Recht Neuerungen vorgesehen. Anders als bisher sollen manche Leistungen von Kommunen steuerpflichtig werden. Die Weiler Stadtverwaltung bereitet sich nun darauf vor, indem sie verschiedene Satzungen anpasst. Betroffen wäre etwa die ...