Manuela Lökers Hund wird bei einem Autounfall schwer verletzt. Nun soll die Frau aus Grenzach-Wyhlen auf den Behandlungskosten sitzen bleiben. Doch nun gibt es für sie Hoffnung.
Für Verkehrsteilnehmer mit Motorrad oder Auto gilt eine Versicherungspflicht. Sollte jemandem bei einem Unfall ein Schaden entstehen, ist damit sichergestellt, dass er keinen finanziellen Nachteil hat. Denn dann zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Soweit die Theorie. Doch wer kommt für den Schaden auf, wenn bei einem Autounfall ein Tier zu Schaden kommt? Die BZ schildert einen Fall aus ...