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Amtsgericht Freiburg

Wer einen Unfall verursacht, muss den Schaden genau inspizieren

  • Mo, 06. Juni 2016
    Freiburg

     

Verfahren eingestellt: Gericht änderte Urteil ab, verhängte aber eine Geldstrafe von 2500 Euro.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt, um zivilrechtliche Ansprüche eines Geschädigten zu sichern. Deshalb macht sich nicht nur derjenige strafbar, der nach einem Unfall unbekannt davon fährt, sondern auch derjenige, der zwar ...

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