Seit dem Tod des kleinen Alessio wird in Südbaden viel über die Rolle der Jugendämter diskutiert. Wie groß ist deren Spielraum – und wie ist es, wenn Kinder ins Heim müssen? Ein Beispiel aus dem Kreis Lörrach.
Wann darf der Staat ein Kind aus einer Familie holen? Unter welchen Umständen müssen staatliche Behörden aktiv werden, um ein Kind zu schützen? In der Theorie fällt die Antwort klar aus: Immer dann, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. In der Praxis hängt es davon ab, wen man fragt. Ein Fall aus einem Dorf im Wiesental zeigt, auf welchem schmalen Grat sich staatliche Behörden zuweilen bewegen.
DER VATER
An einem Tag im Juli klingelt es an der Haustür des allein erziehenden Vaters H. Drei Mitarbeiterinnen des Jugendamts Lörrach wollen die zwei Kinder von H. in Obhut nehmen, eine Tochter und ein Sohn. Das Jugendamt plant, die Geschwister zur Michaels-Gemeinschaft Schweigmatt zu bringen, um sie vor dem Vater zu schützen. ...