Wasserpest gestutzt, Wogen geglättet
Mäh-Aktion im Sulzburger Naturschwimmbad: Das Amtsgericht in Müllheim stellt Bußgeldverfahren gegen die Stadt ein.
SULZBURG. Eingestellt hat das Amtsgericht Müllheim gestern das Bußgeldverfahren gegen die Stadt Sulzburg, in dem es um einen vorsätzlichen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz ging. 2000 Euro sollte sie bezahlen, weil sie nach Ansicht des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald im Juni 2004 im Naturschwimmbad Sulzburg ohne Genehmigung die Wasserpest abgemäht und damit Zufluchtsorte für Amphibien vernichtet habe.
Bei der Wasserpest handelt es sich, so Ökologe Peter Jehle vom Landratsamt, um eine vor über 100 Jahren von Kanada eingeschleppte Unterwasserpflanze, die sich in nährstoffreichen Gewässern explosionsartig vermehrt und innerhalb eines Jahres einen See völlig zuwachsen kann. Das ...