Wasser im Bett belassen!
Landratsamt weist darauf hin, dass die Wasserentnahme aus den Flussbetten unzulässig ist.
ORTENAU (BZ). Aufgrund der momentan geringen Wasserführung der Bäche und Flüsse im Ortenaukreis ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder durch Stauvorrichtungen unzulässig. Hierauf weist das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz beim Landratsamt hin.
Selbst Inhaber von Wasserrechten müssen – entgegen den sonst erlaubten Entnahmemengen – Einschränkungen hinnehmen und in dem ...