Dass der Ministerpräsident Chef einer Regierung ist, bedeutet allerdings nicht, dass er machen kann, was er will. Er muss seine Arbeit vom Parlament, dem Landtag, kontrollieren lassen und braucht für neue Gesetze dort eine Mehrheit unter den Volksvertretern. Der Ministerpräsident holt sich Minister und Ministerinnen in seine Regierung, die dann etwa für Schule, Finanzen oder Landwirtschaft zuständig sind.
Mit ihnen trifft er sich regelmäßig zur Beratung. Diese Runde nennt man Kabinett. Gewählt ist ein Ministerpräsident in Baden-Württemberg für fünf Jahre, dann gibt es Neuwahlen.
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