Waren bestellt, aber nicht bezahlt
Gericht verurteilt 31-Jährigen zu sechs Monaten auf Bewährung
WEIL AM RHEIN. Zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Betrugs wurde ein 31-jähriger Mann gestern am Lörracher Amtsgericht verurteilt. Beim Versuch, sich mit einem Tattoo-Studio selbständig zu machen, hatte der junge Mann offensichtlich den Überblick über seine Finanzen völlig verloren, wie er auch vor Gericht einräumte. Er hatte mehrfach Waren bei einer Weiler Apotheke bestellt, die er nicht bezahlen konnte. Außerdem hatte er eine Werbeanzeige aufgegeben, die er ebenfalls nicht bezahlt hat.
Der inzwischen arbeitslose Angeklagte hat in Weil am Rhein eine Zeit lang ein Tätowierstudio betrieben. Im Spätsommer 2007 hat er dazu in einer Apotheke Desinfektionsmittel, ...