Waffen ja – aber nur vier pro Jahr
"Erwerbsstreckungsgebot" gilt auch für Sportschützen / Bundesverwaltungsgericht Leipzig wies eine Klage aus Kappelrodeck ab.
ORTENAU. 48 Waffen hat er daheim im Schrank. Die reichen ihm offenbar nicht. Doch ein Gesetz, auf dass er schnellstmöglich weitere Waffen kaufen kann, steht ihm im Weg. Deshalb ist ein Sportschütze aus Kappelrodeck, zusammen mit Kollegen, sogar bis vors Bundesverwaltungsgericht gezogen, damit er künftig pro Halbjahr nicht nur die zwei erlaubten Schusswaffen kaufen kann, sondern so viele, wie er gerade Lust und Laune hat. Die Klage gegen das Land, vertreten durch den Ortenaukreis, wurde jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgeschmettert.
2002 war das Waffengesetz verschärft worden – Reaktion auf den Amoklauf eines Jugendlichen in Erfurt. Das Landratsamt des Ortenaukreises hat dann, wie üblich, in einer Verwaltungsvorschrift das komplizierte Paragrafenwerk interpretiert – ...