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Vorsicht: positive Vertragsverletzung!

  • Gabriele Bobka

  • Sa, 08. Juli 2006
    Kultur

     

Der Makler muss seinen Klienten, was den Wert der Immobilie betrifft, zutreffend beraten / Maklervertrag begründet Treueverhältnis.

Beauftragt ein Eigentümer einen Makler mit dem Verkauf oder der Vermietung seiner Immobilie, kann dieser sich im Rahmen einer "positiven Vertragsverletzung" schadensersatzpflichtig machen, wenn er Preis oder Miete zu hoch oder zu niedrig einschätzt.
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