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Vorsicht bei Strahlenfeldern

  • tmn

  • Sa, 23. August 2014
    Beruf & Karriere

     

Arbeiten mit Herzschrittmacher: Auch der Betrieb ist in der Pflicht.

Wird einem Arbeitnehmer ein Herzschrittmacher eingesetzt, muss er seinen Arbeitgeber informieren. Der ist in der ...

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