Bis Ende 2015 müssen viele Dächer und obere Geschossdecken gedämmt werden, es gibt aber auch viele Ausnahmen.
Viele Hausbesitzer müssen ihre obersten Geschossdecken oder Dächer bis Ende 2015 dämmen, wenn diese nicht Mindestanforderungen zum Wärmeschutz erfüllen. So steht es in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Allerdings: "Dämmpflicht besteht nicht grundsätzlich", stellt Katrin Wefers von ...