Das bayerische Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" ist unzulässig. Auf Landesebene bestehe keine Kompetenz, einen Mietenstopp zu beschließen, sagt der Bayerische Verfassungsgerichtshof.
Das bayerische Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" ist unzulässig. Auf Landesebene bestehe keine Kompetenz, einen Mietenstopp zu beschließen, entschied jetzt der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Das Urteil hat bundesweite Signalwirkung.
Das Volksbegehren war von ...