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Urteil mit Signalwirkung

Verfassungsgerichtshof wendet sich gegen Mietenstopp-Begehren

Christian Rath
  • Do, 16. Juli 2020, 19:39 Uhr
    Wirtschaft

     

Das bayerische Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" ist unzulässig. Auf Landesebene bestehe keine Kompetenz, einen Mietenstopp zu beschließen, sagt der Bayerische Verfassungsgerichtshof.

Wohnen ist in Deutschland teuer geworden.   | Foto: Hilal Özcan (dpa)
Wohnen ist in Deutschland teuer geworden. Foto: Hilal Özcan (dpa)
Das bayerische Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" ist unzulässig. Auf Landesebene bestehe keine Kompetenz, einen Mietenstopp zu beschließen, entschied jetzt der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Das Urteil hat bundesweite Signalwirkung.
Das Volksbegehren war von ...

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