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Urnen ruhen nun einheitlich

  • Fr, 10. November 2017
    Schwörstadt

     

Gemeinderat legt die Ruhefrist bei Einzel-und Urnenwahlgräbern auf 15 Jahre fest.

15 Jahre beträgt nun die Ruhefrist für Urnengräber.  | Foto: Symbolfoto:dpa
15 Jahre beträgt nun die Ruhefrist für Urnengräber. Foto: Symbolfoto:dpa

SCHWÖRSTADT. Die Ruhefrist für Urnenwahlgräber auf den Friedhöfen von Schwörstadt wurde vom Gemeinderat neu auf 15 Jahre festgelegt. Damit entschied sich das Gremium in seiner Sitzung am Montagabend für eine einheitliche Lösung bei Einzel- und Urnenwahlgräbern.

Bereits 2015 hatten die Freien Wähler Schwörstadt-Dossenbach auf Wunsch aus der Bevölkerung einen Antrag auf Verkürzung der Ruhefristen bei Urnenwahlgräbern gestellt, in denen nach neuer Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden ...

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