Unmut über Landratsamt
Behörde tut, was Bürger nicht dürfen: Erst Flüchtlingsunterkunft bauen, dann Antrag einreichen.
EFRINGEN-KIRCHEN. Darf man zuerst bauen und sich erst danach um die Baugenehmigung kümmern? So machte es zumindest der Landkreis bei der neuen Asylunterkunft und stieß prompt auf öffentlichen Widerspruch in der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses des Efringen-Kirchen Gemeinderates.
Würde ein Bürger das machen, dann hätte dieser mit einer satten Geldbuße zu rechnen, empörte sich Zuhörer Eberhard ...