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Überstellung fragwürdig

Christian Rath
  • Do, 26. Juli 2018
    Ausland

     

BZ-Plus Generalanwalt des EuGH sieht hohe Hürden vor der Abschiebung von Flüchtlingen nach Italien.

Freiwillige verteilen in Rom Kleidung an Flüchtlinge.   | Foto: dpa
Freiwillige verteilen in Rom Kleidung an Flüchtlinge. Foto: dpa

LUXEMBURG. Die Überstellung von Asylbewerbern nach Italien ist verboten, wenn ihnen dort nach ihrer Anerkennung eine "unmenschliche Behandlung" droht. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Melchior Wathelet in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Konkret geht es um den Fall eines 25-jährigen Gambiers, der Anfang 2015 nach Deutschland kam und in Heidelberg untergebracht wurde. Eine Prüfung seiner Fingerabdrücke ergab, dass er 2014 bereits in Italien ...

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