Tierschutz im Grundgesetz
Klare Mehrheit im Bundestag / Künast sieht keine Einschränkungen für die Forschung.
BERLIN (dpa). Als erstes Land in der Europäischen Union nimmt Deutschland nach jahrelangem Streit den Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz auf. Abgeordnete aller Parteien beschlossen am Freitag im Bundestag mit überwältigender Mehrheit die entsprechende Grundgesetzänderung.
Die Änderung soll noch im Sommer umgesetzt werden. Der Bundesrat hat seine Zustimmung bereits signalisiert. ...