150 Unterschriften pro Wahlkreis brauchen kleine Parteien in Baden-Württemberg, um zur Landtagswahl zugelassen zu werden. Diese Hürde ist in der Pandemie zu hoch, urteilt der Verfassungsgerichtshof.
Baden-Württembergs Landtag hat außerparlamentarische Parteien bei der Zulassung zur kommenden Landtagswahl benachteiligt. Zu diesem Befund kam der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg am Montag nach einer Klage von fünf kleineren Parteien.
Da die Sammlung von ...