Die Sauna gilt steuerrechtlich nicht mehr als Heilbad. Das hat der Bundesfinanzhof so beschlossen. Die Folge: Der für Saunen gültige Mehrwertsteuersatz steigt von sieben auf 19 Prozent. Damit wird jeder Besuch teurer.
Der Saunabesuch, bisher als gesundheitliche Dienstleistung eingestuft, ist vom 1. Juli an nur mehr ein privates Vergnügen. Und dem verweigern die Steuerbehörden den günstigeren Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, wie er weiterhin für anerkannte Heilbäder anfällt.
Wie der Deutsche Sauna-Bund mitteilt, gelten dann Sauna- und Dampfbäder, Wellnessmassagen oder Fitnesskurse wie zum Beispiel ...