Streit um Sozialabgaben
Ein früherer Mietwagenunternehmer wehrt sich vor dem Offenburger Amtsgericht gegen eine achtmonatige Bewährungsstrafe.
OFFENBURG. Ein – nach eigenen Angaben – "Personenbeförderungsfahrer" hat gegen einen Strafbefehl, der ihn zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt hatte, Einspruch eingelegt. Die Vorwürfe bestritt er nun vor dem Amtsgericht. Der frühere Geschäftsführer eines Mietwagenunternehmens soll Arbeitnehmeranteile an den Sozialabgaben in Höhe von rund 60 000 Euro nicht abgeführt haben.
"Nach meiner Meinung habe ich alles korrekt abgeführt", erklärte sich der Offenburger. Laut Anklage hat der 33-jährige aber im Zeitraum Januar 2011 bis März 2013 in 27 Fällen Arbeitnehmeranteile des Lohns seiner Angestellten nicht abgeführt. Seine Mitarbeiter ...