Drei Jahre und sechs Monate Haft – so lautet die Strafe des Landgericht Freiburg für einen 67-jährigen Lehrer. Der BGH hatte zuvor einen Freispruch des Landgericht Waldshut-Tiengen aufgehoben.
Ein 2014 vom Schuldienst suspendierter Lehrer aus dem Kreis Waldshut-Tiengen ist wegen zweifachen schweren sexuellen Missbrauchs und eines weiteren sexuellen Missbrauchs eines Schülers zwischen 2009 bis 2011 vom Landgericht Freiburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
In erster Instanz war der Mann freigesprochen ...