Einen Teich mit 100 Kubikmetern Volumen will ein Bauherr im Schambach für seinen Biobetrieb bauen. Der Gemeinderat hat den Plänen nach längerer Debatte eine Absage erteilt. Die Verwaltung hatte Zustimmung empfohlen.
Normalerweise gelte ein Teich als untergeordnete bauliche Anlage, die problemlos auch außerhalb der Baugrenzen zulässig wäre, erläuterte ...