Schwerer Raub nicht nachzuweisen
Im Prozess um Drogenhandel und andere Delikte verweigert der Kläger die Aussage, der Angeklagte wird weitgehend freigesprochen.
ORTENAU. Laut Anklage hatte ein 25 Jahre alter Vermögensberater Rauschgift an einen Minderjährigen verkauft und war in dessen Elternhaus eingebrochen. Aus Mangel an Beweisen hat das Offenburger Landgericht ihn vom Vorwurf des schweren Raubes und der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige freigesprochen. Wegen Rauschgifthandels wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro verurteilt.
Dem Mitte August begonnen Prozess war bereits am ersten Verhandlungstag die Grundlage der Anklage abhandengekommen. Der zur Tatzeit minderjährige Geschädigte berief ...