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Schweiz setzt auf Stallpflicht

  • Do, 27. Oktober 2005
    Südwest

     

Ausnahme für Zoo und Strauße.

LÖRRACH. Seit Dienstag gilt auch für Schweizer Hühner eine Stallpflicht. Dauern wird sie voraussichtlich bis Mitte Dezember. Diese Stallpflicht gilt für Hühner, Trut- und Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse, sowie alle Laufvögel. Die Tiere dürfen ...

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