EXPERTEN ZUM THEMA: Wer schwarz arbeitet, hat keinerlei Anspruch auf eine Vergütung.
LÖRRACH. Vergangenes Jahr wurde die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. August 2013 bekannt, wonach bei einer "Schwarzgeldabrede" der Besteller keine Gewährleistungsrechte hat, da der Vertrag wegen Verstoß ...