Wegen eines Formfehlers aus dem Verkehrsministerium werden einige Fahrverbote zurückgenommen. Bereits bezahlte zu hohe Bußgelder aber erstatten die Behörden nicht zurück.
Wegen eines Formfehlers ist die Verschärfung des Bußgeldkatalogs für Verkehrssünder nichtig. Deshalb bekommen etliche Autofahrer ihren eingezogenen Führerschein zurück – oder müssen ihn gar nicht erst abgeben. Allein von der Bußgeldbehörde der Stadt Freiburg wurden zwischen Ende April und Anfang Juli ...