Zähneknirschend stimmt der Rat der Aufstellung eines Lärmaktionsplans zu. Einige Räte erwarten dadurch die Einführung von Tempo 30 auf der B317 durch Schönau – das alleine ist aber nicht die Lösung.
Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs müssen künftig alle Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen – unabhängig davon, ob Lärmprobleme vorhanden sind oder nicht. "Die Kommunen haben nun aber ein deutlich schärferes Schwert bekommen", erklärte Wolfgang Wahl vom Büro Rapp AG ...