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Schnaps nach Unfall

  • tmn

  • Sa, 16. Februar 2013
    Beruf & Karriere

     

Berufsgenossenschaft muss Alkoholfahrt im Zweifel nachweisen.

Wenn es auf dem Weg von der Arbeit nac...Fahrer hat zu tief ins Glas geschaut.   | Foto: dpa
Wenn es auf dem Weg von der Arbeit nach Hause kracht, muss die Berufsgenossenschaft eintreten – es sei denn, der Fahrer hat zu tief ins Glas geschaut. Foto: dpa
Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeit sind grundsätzlich unfallversichert. Verweigert die Berufsgenossenschaft ...

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