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Hintergrund

Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Im schlimmsten Fall ist die Wohnung weg

Ronny Gert Bürckholdt
  • Mo, 04. November 2019
    Deutschland

     

Hartz-IV-Empfänger sind verpflichtet, sich im Gegenzug für die erhaltene finanzielle Unterstützung des Steuerzahlers darum zu bemühen, ihre Hilfebedürftigkeit schnellstmöglich zu beenden.

Im schlimmsten Fall ist die Wohnung weg
Bleibt ein Bezieher der Grundsicherung einem ...

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