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Richter: Gemeinde hat Fehler gemacht

  • Sa, 15. Februar 2014
    Efringen-Kirchen

     

Vergleich im Urnenstreit: Verwaltungsgericht Freiburg regt indirekt rückwirkende Übergangsregelung für die Friedhofssatzung an.

Die Bestattung unterliegt genauen Rege...es mitunter, wenn sich Regeln ändern.   | Foto: vl
Die Bestattung unterliegt genauen Regeln. Schwierig wird es mitunter, wenn sich Regeln ändern. Foto: vl

FREIBURG/EFRINGEN-KIRCHEN. Mit einem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich im Urnenstreit von Efringen-Kirchen endete am Donnerstagabend vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg der Prozess einer Bürgerin gegen die Gemeinde. Danach verpflichtet sich die Gemeinde, der Bürgerin aus Istein für die Umbettung der Urne ihrer 2009 gestorbenen Mutter und die Bestattung der Urne ihres 2013 verstorbenen Vaters ein Urnenwahlgrab für 750 Euro zuzüglich der üblichen Bestattungskosten anzubieten. Die Gemeinde hatte dafür bislang 3750 Euro verlangt.

Verträge sind einzuhalten. Auf diesen Grundsatz vertraute die Klägerin, als sie im März 2013 die Urne mit der Asche ihres Vaters in das Urnenreihengrab ihrer Mutter von 2009 auf dem Friedhof Istein zubetten lassen wollte. Groß war ihr Erstaunen, als die Gemeinde sich nicht mehr an ihr 2009 gegebenes ...

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