Ein Rentner musste sich wegen räuberischen Diebstahls – seine Begründung: Hunger – vor Gericht verantworten. Wegen Schuldunfähigkeit wurde er freigesprochen.
Weil ein Rentner die Rente aus bis heute unerfindlichen Gründen zeitweise nicht erhielt, hat er im Sommer 2016 drei Diebstähle begangen. Da er in einem Fall einen Gummihammer als Druckmittel einsetzte, musste er sich vor dem Schöffengerichts wegen räuberischen Diebstahls verantworten. Er wurde ...