Raserurteil aufgehoben
Wohl doch kein Mord – Bundesgerichtshof ordnet neue Verhandlung an / Mehrere Rechtsfehler festgestellt.
KARLSRUHE. Raser, die einen Menschen töten, sind nicht zwangsläufig Mörder. Das stellte jetzt der Bundesgerichtshof fest und hob das spektakuläre Urteil des Landgerichts Berlin gegen zwei Kudamm-Raser auf. Das hatte sich nach der mündlichen Verhandlung Anfang Februar bereits abgezeichnet.
Im Februar 2016 kam ein unbeteiligter 69-jähriger Rentner in Berlin bei einem illegalen Auto-Wettrennen ums Leben. Zwei junge Männer (damals 24 und 26 Jahre alt) waren nachts mit über 160 Stundenkilometern über den Kudamm zum Kaufhaus KaDeWe gerast und ...