Die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich wollen die Frage der Prostitution gesetzlich neu regeln. Freier von Zwangsprostituierten sollen künftig strafrechtlich verfolgt werden.
Das Berliner Kabinett hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das nach Angaben aus Regierungskreisen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren für Freier vorsieht, wenn diese die Lage von Zwangsprostituierten ausnutzen. In Frankreich soll mit 1500 Euro bestraft werden können, wer überhaupt Prostituierte ...