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Privatkliniken im Urteil der Justiz

Franz Dannecker
  • Mo, 29. August 2011
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

     

PKV unterliegt mit Klage gegen Helios-Klinik Siegburg, das Verfahren gegen Helios-Privatklinik Müllheim geht in nächste Instanz.

Hotelähnlicher Charakter: Blick in ein Zimmer der Helios Privatkliniken   | Foto: Helios
Hotelähnlicher Charakter: Blick in ein Zimmer der Helios Privatkliniken Foto: Helios

MÜLLHEIM/BREISACH/TITISEE-NEUSTADT. Wer sich in einer der vom Helios betriebenen Kliniken in Müllheim, Breisach oder Titisee-Neustadt behandeln lässt, hat die Wahl zwischen dem normalen öffentlichen Krankenhaus und einer im gleichen Gebäude befindlichen Privatklinik. Die private Variante ist allerdings – da bedeutend teurer – mancher Krankenversicherung ein Dorn im Auge. Und dieser Dorn stört so sehr, dass der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) mehrere gerichtliche Verfahren gegen die Helios Privatkliniken führt.

Jetzt hat der Bundesgerichtshof in einem dieser Verfahren die Helios Privatklinken GmbH letztinstanzlich für zulässig und rechtmäßig erklärt.
Noch nicht abgeschlossen ist hingegen ein Verfahren gegen die Helios Privatklinik in Müllheim. Dieses Verfahren geht in die nächste Instanz. Es entspreche aber ...

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