2012/13
Praxisgebühr und Rente: Das ändert sich zum Jahreswechsel
Bernhard Walker, Roland Pichler & dpa
So, 30. Dezember 2012, 19:08 Uhr
Wirtschaft
Die ungeliebte Praxisgebühr wird abgeschafft, die Verdienstgrenze für Minijobber steigt und der Beitrag für die Rente sinkt. Die BZ gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2012/2013.
Der Beitragssatz der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber für die Rentenkasse sinkt von 19,6 Prozent des Bruttolohns auf 18,9 Prozent. Zugleich steigt die Beitragsbemessungsgrenze – also die Gehaltsgrenze, bis zu der der Beitrag erhoben wird (siehe Tabelle auf der nebenliegenden Seite). Die Senkung des Beitrags entlastet Arbeitgeber und Arbeitnehmer um jeweils rund 3,1 Milliarden Euro. Im Jahr 2013 setzt sich die Anhebung des Rentenalters – die sogenannte Rente mit 67 – fort. Wer 1948 geboren wurde und keinen besonderen Vertrauensschutzregeln unterliegt, erreicht die Altersgrenze für den Renteneintritt mit 65 Jahren und zwei Monaten – und nicht mit 65, wie es vor dem Beschluss der Großen Koalition für ...