Ohrfeigen für eine 91-jährige Frau
Krankenschwester zu viermonatiger Bewährungsstrafe verurteilt.
Das Freiburger Amtsgericht hat eine 46-jährige Krankenschwester wegen Misshandlung einer Schutzbefohlenen zu einer Bewährungssstrafe von vier Monaten verurteilt. Sie hatte einer 91-jährigen, an Parkinson erkrankten Heimbewohnerin zwei Ohrfeigen gegeben. Außerdem wurde der Krankenschwester ein versuchter Diebstahl nachgewiesen.
Laut Anklage soll die in einem Alten- und Pflegeheim in Freiburg angestellte Krankenschwester im Dezember 2005 und im Januar 2006 in zwölf Fällen Heimbewohnern insgesamt 4100 ...