Die Gemeinde Oberwolfach lässt einen Scheunenfund versteigern – eine 30 Jahre alte Ente, quasi ungefahren. Dagegen klagt die ursprüngliche Besitzerin der Scheune. Und bekommt vor Gericht Recht.
Werner Kadel, Richter am Landgericht Offenburg, hat am Mittwoch die Entscheidung bekanntgegeben: Die Gemeinde muss die 24.500 Euro aus dem Versteigerungserlös, nebst Zinsen, an die Klägerin abgeben. Sie ist die frühere Besitzerin der Immobilie und Ehefrau des 2016 verstorbenen Fahrzeug-Besitzers.
Die Gemeinde habe mit dem Kauf ...