Wer nicht genügend Menschen mit Behinderung einstellt, muss die Ausgleichsabgabe zahlen. Sie wird für die Integration von Behinderten im Arbeitsmarkt verwendet.
Jedes Unternehmen und jede Behörde mit mehr als 20 Mitarbeitern ist gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Das sind Menschen mit einem ...