Im Mai 2017 wurde ein Mädchen in Rhina von einem Linienbus erfasst und schwer verletzt. Das Säckinger Amtsgericht befand jetzt: Den Busfahrer trifft kaum eine Schuld. Das Verfahren wurde eingestellt.
Muss ein Kraftfahrer beim Erblicken eines zehnjährigen Kindes auf dem Gehweg das Tempo0 vorsorglich von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde drosseln? Diese Frage stellte sich dem Amtsgericht Bad Säckingen, das einen ...